Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen
Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsansprruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.
Bundesweit gültig sind die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.kfw.de
www.baufoerderer.de - BAFA - Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.bafa.de - EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz
www.erneuerbare-energien.de
